Mitglied werden
Aufnahmebedingungen und Beiträge
- Wer die Einrichtungen und Sportangebote des SSV in Anspruch nimmt, muss sich innerhalb 3 Wochen entscheiden, ob er Mitglied werden will. Andernfalls dürfen die Übungsstätten nicht mehr genutzt werden.
- Mitglied kann jeder unbescholtene Erwachsene, jeder Jugendliche und jedes Kind werden.
- Es können Förderer als passive Mitglieder aufgenommen werden.
- Der Aufnahme-Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben dem / der Übungsleiter/in auszuhändigen, der/die ihn an den Vorstand weiterleitet. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines/r Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Als einmalige Aufnahmegebühr sind die unter Ziffer 10/3 aufgeführten Beiträge zu zahlen.
- Alle Mitglieder sind bei der Sporthilfe versichert.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich an die Geschäftsstelle, Am Püttkamp 9, 40629 Düsseldorf, zu richten. Die Kündigung kann nur mit einer Frist von mindestens einem Monat vor dem 30.06. oder 31.12. ausgesprochen werden. Bei Minderjährigen muss die Kündigung durch die/den Erziehungsberechtigte/n erfolgen.
- Jede Datenänderung (Name, Anschrift, Konto, etc.) muss der Geschäftsstelle unverzüglich mitgeteilt werden, anfallende Gebühren werden in Rechnung gestellt.
- Die Vereinssatzung und die dazugehörige Ordnung können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- Monatliche Beiträge
- Einzelbeiträge
- Erwachsene: 8,00 €
- Kinder und Jugendliche 0 -17 Jahre: 5,00 €
- Familienbeitrag: 16,50 €
(2 Erwachsene / alleinerziehendes Elternteil und beliebig viele Kinder bis 17 Jahre) - Passive Mitglieder: 3,00 €
- Eventuelle Abteilungsbeiträge/Kursgebühren beachten !!!
- Aufnahmegebühr
- pro Person: 5,00€
- Bearbeitungsgebühr
- Selbsteinzahler (einmal Jährlich): 11,00 €
- Einzelbeiträge
- Mitglieder von 18 bis 27 Jahre ohne eigenes Einkommen und Bezieher von Sozialleistungen zahlen den ermäßigten
Beitrag (z.B. Schüler, Studenten. Entsprechende Anträge sind jährlich im Voraus zu stellen. - Als Mitglied des Vereins erhalten Sie die Vereinszeitschrift „SSV Sport-Report“.
- Der Mitglieds-Ausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.